erbfähig

erbfähig
ẹrb|fä|hig

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • erbfähig — ẹrb|fä|hig 〈Adj.〉 = erbberechtigt * * * ẹrb|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme eines ↑ 2Erbes (1) erfüllend. * * * ẹrb|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): die rechtlichen Voraussetzungen für die… …   Universal-Lexikon

  • Erbfähigkeit — Erbfähigkeit, die Fähigkeit, zu einer Erbschaft berufen zu werden. Während das römische und ältere deutsche Recht Erbunfähige kannte (Sklaven, Zwerge, Aussätzige), sind gegenwärtig alle Menschen erbfähig, sofern sie nur zur Zeit des Todes des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbrecht — Ẹrb|recht 〈n. 11; unz.〉 das ein Erbe betreffende Recht * * * Ẹrb|recht, das (Rechtsspr.): a) <o. Pl.> Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die das Vermögen eines Menschen nach seinem Tod betreffen; b) mit dem Tode des Erblassers, der… …   Universal-Lexikon

  • Alexander VI. — Papst Alexander VI., nach einem Gemälde von Cristoforo dell Altissimo (Uffizien, Florenz) Alexander VI. (eigentlich Roderic Llançol i de Borja, italienisch Rodrigo Borgia; * 1. Januar 1431 in Xàtiva bei València; † 18. August 1503 in …   Deutsch Wikipedia

  • Beerbung — Der Erbe ist nach der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Definition des § 1922 BGB derjenige, der im Erbfall das Vermögen des Erblassers (den Nachlass) als Ganzes entweder alleine oder zusammen mit anderen erhält.… …   Deutsch Wikipedia

  • Court of Wards and Liveries — Der Court of Wards and Liveries war im England des 16. und 17. Jahrhundert eine Finanzbehörde zur Verwaltung von Kronlehen, deren Lehnserben unmündig waren, sowie zur Investitur von Neubelehnten. Es wurde durch zwei Statuten König Heinrichs VIII …   Deutsch Wikipedia

  • Erbenordnung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbfähigkeit — bedeutet die Fähigkeit, Erbe werden zu können. Erben können zunächst nur natürliche oder juristische Personen sein. Ein Erbrecht von Tieren ist dem deutschen Erbrecht unbekannt, da Tiere zwar rechtlich nicht zu den Sachen zählen, das BGB aber die …   Deutsch Wikipedia

  • Fiktion (Recht) — Als Fiktion bezeichnet die Rechtswissenschaft die Anordnung des Gesetzes, tatsächliche oder rechtliche Umstände als gegeben zu behandeln, obwohl sie in Wirklichkeit nicht vorliegen. Hierbei kann die Fiktion das genaue Gegenteil der tatsächlichen… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzliche Erbfolge — Mit der gesetzlichen Erbfolge wird geregelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält, wenn dieser keine letztwillige Verfügung (also kein Testament und keinen Erbvertrag) hinterlassen hat. Erben mehrere Personen, so wird damit auch geregelt,… …   Deutsch Wikipedia

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